RECHTLICHE INFORMATION
Informationen und rechtliche Hinweise von LogistX e.U..
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen LogistX e.U., Inhaber Harutyun Arsenyan, und ihren Auftraggebern über Umzüge, Übersiedlungen, Möbel- und Kleintransporte, Entrümpelungen, Haushalts- und Verlassenschaftsauflösungen, Möbelmontagen sowie damit verbundene Nebenleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn LogistX e.U. ihrer Anwendung ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit sie zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen nicht widersprechen.
Anfragen über die Website sind kostenlos und unverbindlich. Das Absenden eines Formulars stellt noch keine Bestellung und keinen Vertragsabschluss dar.
Angebote werden auf Grundlage der vom Auftraggeber bekannt gegebenen Informationen erstellt. Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Annahme des Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder tatsächlichen Leistungsbeginn im gegenseitigen Einvernehmen zustande.
Angebote gelten für den darin genannten Zeitraum. Fehlt eine Gültigkeitsangabe, bleiben sie für einen angemessenen Zeitraum unverbindlich. Offensichtliche Schreib-, Rechen- oder Übermittlungsfehler können berichtigt werden.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus Angebot und Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet und werden, wenn sie auf Wunsch des Auftraggebers zusätzlich erbracht werden, gesondert verrechnet.
Zu den möglichen Zusatzleistungen gehören insbesondere Verpackung, Bereitstellung von Verpackungsmaterial, Demontage und Montage, Ein- und Auspacken, Trageleistungen über außergewöhnliche Wege, Einrichtung von Halteverbotszonen, Zwischenlagerung, Entsorgung sowie zusätzliche Fahrten.
Der Auftraggeber hat alle für Planung und Durchführung relevanten Umstände vollständig und richtig bekannt zu geben, insbesondere:
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Objekte zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und transportbereit sind. Er hat erforderliche Zustimmungen von Eigentümern, Hausverwaltungen oder Behörden rechtzeitig einzuholen, soweit nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass LogistX e.U. dies übernimmt.
Soweit keine Verpackungsleistung vereinbart wurde, ist der Auftraggeber für sachgerechte, transportsichere Verpackung verantwortlich. Kartons sind so zu verschließen, dass Inhalt und Gewicht sicher getragen werden können. Zerbrechliche, empfindliche oder besonders wertvolle Gegenstände sind deutlich zu kennzeichnen und vorab bekannt zu geben.
Möbel und Geräte müssen transportbereit sein. Wasser-, Gas-, Elektro- oder sonstige Fachanschlüsse werden nur durchgeführt, wenn dies ausdrücklich vereinbart und gewerberechtlich zulässig ist. Anschlüsse, die einer besonderen Befugnis bedürfen, sind durch entsprechend befugte Fachbetriebe vorzunehmen.
Ohne ausdrückliche Vereinbarung werden insbesondere keine gefährlichen, explosiven, entzündlichen, giftigen, radioaktiven, illegalen oder verderblichen Stoffe transportiert. Dasselbe gilt für Waffen, lebende Tiere, Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, unersetzliche Dokumente und Gegenstände von außergewöhnlichem Wert.
Der Auftraggeber hat auf solche Gegenstände vor Vertragsabschluss ausdrücklich hinzuweisen. Bei unterlassener Information können gesetzliche Haftungsfolgen und Schadenersatzpflichten des Auftraggebers entstehen.
Der Auftraggeber informiert über Zufahrtsbeschränkungen, Ladezonen, Innenhöfe, Gewichtsbeschränkungen und sonstige örtliche Gegebenheiten. Soweit eine Halteverbotszone oder behördliche Bewilligung erforderlich ist, wird im Angebot festgelegt, wer die Organisation und Kosten übernimmt.
Kann das Fahrzeug wegen fehlender oder unrichtiger Angaben nicht in zumutbarer Nähe halten, können dadurch entstehende Mehrzeiten und Zusatzaufwendungen verrechnet werden, sofern der Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat.
Vereinbarte Termine werden sorgfältig geplant. Zeitangaben sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund von Verkehr, Wetter, behördlichen Maßnahmen, Unfällen, technischen Störungen, höherer Gewalt oder sonstigen nicht beherrschbaren Ereignissen berechtigen nicht automatisch zu Schadenersatz.
LogistX e.U. informiert den Auftraggeber bei erkennbaren wesentlichen Verzögerungen so bald wie möglich und stimmt das weitere Vorgehen ab.
Ändern sich nach Angebotslegung wesentliche Grundlagen, etwa Menge des Transportguts, Adressen, Stockwerke, Lift, Tragewege, Teamgröße, Termin, Wartezeiten oder Zusatzleistungen, kann der Preis entsprechend dem tatsächlichen Mehraufwand angepasst werden. Zusätzliche Arbeiten werden nach Möglichkeit vor Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Es gelten die im individuellen Angebot beziehungsweise in der Auftragsbestätigung angeführten Preise. Preise werden einschließlich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt.
Zahlungsart, Fälligkeit und allfällige Vorauszahlungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Rechnung. Fehlt eine besondere Vereinbarung, ist die Rechnung nach Leistungserbringung und Zugang ohne unnötigen Aufschub fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzlich zulässigen Kosten zweckentsprechender Einbringungsmaßnahmen.
Eine Kostenschätzung beruht auf den bei Erstellung bekannten Angaben. Ein verbindlicher Fixpreis gilt nur, wenn er ausdrücklich als solcher bezeichnet ist und der vereinbarte Leistungsumfang unverändert bleibt.
Nicht erkennbare oder nicht bekannt gegebene Umstände, zusätzliche Leistungen und vom Auftraggeber verursachte Verzögerungen sind von einem Fixpreis nicht umfasst, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Storniert der Auftraggeber einen bereits verbindlich erteilten Auftrag außerhalb eines gesetzlichen Rücktrittsrechts, kann LogistX e.U. Ersatz des nachweislich entstandenen Aufwands und eines gesetzlich zulässigen Schadens verlangen. Dazu können insbesondere bereits erbrachte Planungsleistungen, behördliche Gebühren, reservierte Fremdleistungen oder nicht mehr anderweitig einsetzbare Kapazitäten gehören.
Eine pauschale Stornogebühr wird nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung transparent und wirksam vereinbart wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
Verbrauchern kann bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Dienstleistungsvertrag ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zustehen.
Das bloße Absenden einer unverbindlichen Angebotsanfrage über die Website ist noch kein Vertragsabschluss. Wird der Vertrag später ausschließlich über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen, erhält der Verbraucher die gesetzlich erforderliche Rücktrittsbelehrung und ein Muster-Rücktrittsformular in dauerhafter Form.
Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Dienstleistung noch während der Rücktrittsfrist beginnt, kann bei späterem Rücktritt ein anteiliges Entgelt für die bis dahin erbrachte Leistung geschuldet sein. Das Rücktrittsrecht erlischt bei vollständiger Vertragserfüllung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere nach ausdrücklichem Verlangen und Bestätigung der Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts.
Wenn künftig auf der Website ein verbindlicher Online-Vertragsabschluss angeboten wird, müssen die dafür geltenden Informationspflichten und die seit 19. Juni 2026 einschlägigen Anforderungen an eine Online-Rücktrittsfunktion gesondert technisch umgesetzt werden. Die derzeitige Angebotsanfrage ist kein solcher Online-Vertragsabschluss.
LogistX e.U. kann vom Vertrag zurücktreten oder eine Terminänderung vorschlagen, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Sicherheitsrisiken, unrichtiger wesentlicher Angaben oder sonstiger unzumutbarer Umstände nicht oder nicht sicher erbracht werden kann. Bereits geleistete Zahlungen werden für nicht erbrachte Leistungen rückerstattet, soweit keine gesetzlichen Gegenansprüche bestehen.
Der Auftraggeber bestätigt, zur Beauftragung und Verfügung über die zu räumenden Gegenstände berechtigt zu sein. Gegenstände, die nicht entfernt werden sollen, sind eindeutig zu kennzeichnen und räumlich abzusondern.
Gefährliche Stoffe, Problemstoffe, Medikamente, Chemikalien, Batterien, Asbest, kontaminierte Materialien und sonstige besonders zu behandelnde Abfälle sind vorab bekannt zu geben. Ihre Übernahme bedarf einer gesonderten Vereinbarung und kann abgelehnt werden.
Eine Anrechnung verwertbarer Gegenstände erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart und im Angebot ausgewiesen wurde. Ohne Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Verwertungserlös.
Montageleistungen erfolgen nach dem vereinbarten Umfang und auf Grundlage vorhandener Montageanleitungen und vollständiger, geeigneter Bauteile. Für fehlende, fehlerhafte oder ungeeignete Bauteile sowie verborgene Mängel des Möbelstücks haftet LogistX e.U. nicht, soweit diese nicht von LogistX e.U. verursacht wurden.
Wandmontagen werden nur durchgeführt, wenn die Beschaffenheit der Wand erkennbar geeignet ist und keine unbekannten Leitungen oder sonstigen Risiken entgegenstehen. Der Auftraggeber hat bekannte Leitungsverläufe und bauliche Besonderheiten mitzuteilen.
LogistX e.U. haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzliche Gewährleistungs- und Schadenersatzrechte nicht eingeschränkt.
Für Personenschäden sowie Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, wird unbeschränkt gehaftet. Bei leichter Fahrlässigkeit richtet sich die Haftung nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und dem konkreten Vertragsverhältnis.
Soweit auf einen Transport zwingende Bestimmungen des Unternehmensgesetzbuches, des Frachtrechts oder bei grenzüberschreitenden Beförderungen der CMR anwendbar sind, gehen diese Bestimmungen entgegenstehenden Regelungen vor.
LogistX e.U. haftet nicht für Schäden, die ausschließlich durch unzureichende Verpackung des Auftraggebers, nicht erkennbare Vorschäden, natürliche Beschaffenheit des Guts, unterlassene Hinweise auf besondere Empfindlichkeit oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen.
Der Auftraggeber soll das Transportgut und die erbrachten Leistungen bei Übergabe im zumutbaren Umfang prüfen und erkennbare Schäden möglichst unverzüglich dokumentieren und mitteilen. Verdeckte Schäden sind nach Entdeckung ohne unnötigen Aufschub anzuzeigen.
Eine verspätete Meldung führt bei Verbrauchern nicht automatisch zum Verlust zwingender gesetzlicher Rechte, kann jedoch die Beweisführung erschweren. Fotos, Belege und eine konkrete Beschreibung des Schadens sollen der Meldung beigefügt werden.
LogistX e.U. ist berechtigt, geeignete Subunternehmer einzusetzen, soweit dem keine ausdrückliche Vereinbarung entgegensteht. LogistX e.U. bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.
Unternehmer dürfen nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Verbraucher können im gesetzlich zulässigen Umfang aufrechnen. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Beschwerden können an info@logistx.at gerichtet werden. LogistX e.U. bemüht sich um eine rasche einvernehmliche Klärung.
LogistX e.U. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit zwingende Verbraucherschutzbestimmungen nicht entgegenstehen.
Für Unternehmer wird als Gerichtsstand Wien vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände; eine Gerichtsstandsvereinbarung darf zwingende Verbraucherrechte nicht einschränken.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung. Eine geltungserhaltende Reduktion unzulässiger Klauseln ist nicht beabsichtigt.